Organisatorisches

Organisatorisches

Honorar


Erstgespräch

30 Minuten kostenlos

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

60 Minuten 90 Euro

Systemische/psychologische Beratung

60 Minuten 75 Euro

Autismus Aufklärung & Beratung

60 Minuten 75 Euro

Autismus Aufklärung Kindergarten/Schule usw.

auf Anfrage

Vorträge zum Thema Neurodiversität

auf Anfrage

Soziales Honorar



Einzelpersonen, Paare und Familien mit niedrigem Einkommen erhalten eine Ermäßigung auf das übliche Honorar.

Bitte sprechen Sie mich an.

Behandlungskosten


Heilpraktiker für Psychotherapie haben keine Kassenzulassung. Somit ergeben sich drei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten:

  1. Selbstzahler - sie haben allerdings die Möglichkeit die Heilpraktiker-Rechnungen in der Steuererklärung als „außer­gewöhnliche Belastungen” als Sonderausgaben abzusetzen.
  2. Private Krankenversicherung - Sie klären vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob ihr Vertrag eine Erstattung der Behandlung eines Heilpraktikers für Psychotherapie vorsieht
  3. Private Zusatzversicherung - beinhalten oft Leistungen bei Heilpraktikern


Kommen Sie mit Fragen gerne auf mich zu - wir finden gemeinsam einen passenden Weg.

Schweigepflicht


Nach dem Heilpraktikergestetz unterliege ich der Schweigepflicht.

  • Heilpraktiker sind verpflichtet, über alles Schweigen zu bewahren, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird.
  • Heilpraktiker dürfen vertrauliche Patientendaten nur dann weitergeben, wenn die Patienten sie von der Schweigepflicht entbunden haben. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.
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